Technische und organisatorische Maßnahmen
Version: Stand: Die folgenden Maßnahmen gelten nur, soweit sie technisch umgesetzt, geprüft und im internen Sicherheitsnachweis bestätigt sind. Nicht implementierte Maßnahmen dürfen nicht als bestehend veröffentlicht werden. Version: Stand:
Organisation und Verantwortlichkeiten
Dokumentierte Zuständigkeiten für Betrieb, Zugriffsfreigaben, Datenschutzanfragen, Sicherheitsvorfälle, Änderungen und Anbieterprüfung. Regelmäßige Überprüfung der Maßnahmen und nachvollziehbare Freigabe produktiver Änderungen.
Zutritts- und Zugriffskontrolle
Produktive Systeme sind nur für autorisierte Personen zugänglich. Zugriffe werden nach Erforderlichkeit vergeben, regelmäßig überprüft und bei Wegfall unverzüglich entzogen. Administrativer Zugriff erfolgt mit individuellen Konten und angemessener Mehrfaktor-Authentifizierung, soweit technisch verfügbar.
Authentifizierung
Passwörter werden nicht im Klartext gespeichert, sondern mit einem geeigneten Passwort-Hashing-Verfahren verarbeitet. Sitzungen, Verifizierungs- und Zurücksetzungsmechanismen haben begrenzte Gültigkeit und werden gegen Missbrauch geschützt.
Berechtigung und Mandantentrennung
Anwendungsseitige Berechtigungsprüfungen beschränken Datenzugriff auf das jeweilige Geschäftskonto und die zugewiesene Rolle. Objektzugriffe werden serverseitig geprüft; die Kenntnis einer URL oder Kennung allein darf keinen Zugriff ermöglichen.
Übertragungsschutz
Produktive Webzugriffe und Administrationsverbindungen werden über aktuelle verschlüsselte Transportprotokolle geschützt. Unsichere Verbindungen werden umgeleitet oder abgewiesen. Zertifikate und Sicherheitsheader werden überwacht.
Geheimnisse und Schlüssel
Passwörter, Token, Datenbankzugänge und andere Geheimnisse werden außerhalb des Quellcodes in geschützten Umgebungs- oder Secret-Systemen verwaltet. Zugriff und Rotation werden auf das erforderliche Maß beschränkt.
Protokollierung und Erkennung
Sicherheitsrelevante Anmelde-, Berechtigungs-, Fehler- und Administrationsereignisse werden soweit erforderlich protokolliert. Protokolle werden vor unbefugter Änderung geschützt, auf das notwendige Maß begrenzt und nach der veröffentlichten Frist gelöscht.
Entwicklung und Änderungen
Änderungen werden versioniert, geprüft und vor produktiver Bereitstellung getestet. Abhängigkeiten und Sicherheitsupdates werden regelmäßig überprüft. Produktionsdaten dürfen nicht unkontrolliert in Entwicklungsumgebungen kopiert werden.
Verfügbarkeit, Sicherung und Wiederherstellung
Sicherungen werden nach einem dokumentierten Zeitplan erstellt, zugriffsgeschützt aufbewahrt und regelmäßig auf Wiederherstellbarkeit geprüft. Wiederanlauf- und Wiederherstellungsverfahren sind dokumentiert. Die tatsächliche Frequenz und Aufbewahrung müssen mit der Datenschutzerklärung übereinstimmen.
Löschung und Datenminimierung
Es bestehen Verfahren zur Löschung von Konten, Buchungen, Sitzungen, Token, Protokollen und Sicherungskopien. Freitextfelder und Pflichtfelder werden auf das notwendige Maß begrenzt. Löschvorgänge und Ausnahmen werden nachvollziehbar dokumentiert.
Sicherheitsvorfälle
Ein dokumentierter Prozess regelt Erkennung, Eindämmung, Bewertung, Beweissicherung, Benachrichtigung, Wiederherstellung und Nachbereitung. Datenschutzverletzungen werden so rechtzeitig bewertet, dass gesetzliche Melde- und Informationspflichten erfüllt werden können.
Anbieter- und Unterauftragnehmerkontrolle
Anbieter werden vor Einsatz hinsichtlich Datenschutz, Sicherheit, Standort und Vertragsbedingungen geprüft. Erforderliche Auftragsverarbeitungsverträge und Transfermechanismen werden dokumentiert. Änderungen werden nach dem AVV-Verfahren behandelt.